Unsortierte Abfälle wie Pappen, Papier, Folien, Umreifungsbänder,
unbehandeltes Holz, Styropor, Kunststoffe, Blechembalagen und sonstige Transportverpackungen.
Die Abfälle werden in einer Sortieranlage händisch sortiert und einer Verwertung zugeführt.
Nicht zulässig sind: Fegereste, hygienisch bedenkliche Abfälle, Flüssigkeiten, Sonderabfälle, Lebensmittelabfälle und gefährliche Gegenstände.







