Erfassung
Bauschutt
Erfassung
Baustellenabfälle
Bauschutt
darf nur aus mineralischen Abfällen wie Kalksandsteinen, Ziegelsteinen,
Betonaufbruch, Dachpfannen usw. bestehen.
Das Material wird ohne Sortierung gebrochen, gesiebt und z.B. für den Strassenbau
verwendet.
Gipskartonplatten und Ytong (Gasbeton) gehören nicht
in den Bauschutt.
Baustellenabfälle
dürfen aus allen bautypischen Abfällen bestehen wie Baufolien, Styropor,
Ytong-Steine, Gipskartonplatten, Zementsäcken, Holz bis A III, Pappen,
sonstigen Verpackungen, Metallen, Kabelresten, Stahlbändern, restentleerten
Eimern. Steine dürfen auch enthalten sein.
Nicht zulässig sind:
Dachpappen, Sonderabfälle z.B. nicht restentleerte Eimer, Holz Sorte IV
wie Jägerzäune und Bahnschwellen.
Die Abfälle werden in einer Anlage sortiert und die Wertstoffe aussortiert.
Flache
offene
Container