Bilanzen (Jahresbilanzen) 10 Jahre
Bilanzunterlagen 10 Jahre
Buchungsanweisungen 10 Jahre
Darlehensunterlagen 10 Jahre
Dauerauftragsunterlagen 10 Jahre
Debitorenliste 10 Jahre
Depotauszüge 10 Jahre
Einfuhrunterlagen 10 Jahre
Eingangsrechnungen 10 Jahre
Einheitswertunterlagen 10 Jahre
Essenmarken-Abrechnungen 10 Jahre
Exportunterlagen 10 Jahre
Gehaltslisten 10 Jahre
Geschätsberichte 10 Jahre
Geschätsbriefe 6 Jahre
Geschenknachweise 10 Jahre
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechn.) 10 Jahre
Grundbuchauszüge 10 Jahre
Grundstücksverzeichnis (Inventar) 10 Jahre
Gutschriftsanzeigen 10 Jahre
Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl.
§ 147 AO). Mit Ablauf dieser Fristen können nach dem 31.Dezember 1998
folgende Unterlagen vernichtet werden:
Aufbewahrungsfristen für Unterlagen
Handelsbriefe 6 Jahre
Handelsbücher 10 Jahre
Handelsregisterauszüge 10 Jahre
Hauptabschlussübersicht (an Bilanz-Stelle) 10 Jahre
Investitionszulage 10 Jahre
Jahresabschlusserläuterungen 10 Jahre
Journale für Hauptbuch 10 Jahre
Kalkulationsunterlagen 6 Jahre
Kassenberichte 10 Jahre
Kassenbücher u. –blätter 10 Jahre
Kostenpläne u. –planänderungen 10 Jahre
Kostenregister 10 Jahre
Kontoauszüge 10 Jahre
Kreditunterlagen 10 JahreLagerführungsbücher 10 Jahre
Lieferscheine 10 Jahre
Lohnbelege 10 Jahre
Lohnlisten 10 Jahre
Magnetbänder mit Buchfunktion 10 Jahre
Mahnbescheide 10 Jahre
Mietunterlagen 10 Jahre
Nachnahmebelege 10 Jahre
Nebenbücher 10 Jahre
Organisationsunterlagen EDV-Buchführg.
10 Jahre
Pachtunterlagen 10 Jahre
Postscheckbelege 10 Jahre
Preislisten 6 Jahre
Protokolle 6 Jahre
Prozessakten 10 Jahre
Quittungen 10 Jahre
Rechnungen (Offene-Posten-Buchhaltg.) 10 Jahre
Rechnungen (keine Offene-Posten-Buchhaltg.) 10 Jahre
Reisekostenabrechnungen 10 Jahre
Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 10 Jahre
Sachkonten 10 Jahre
Saldenbilanzen 10 Jahre
Schadensunterlagen 10 Jahre
Scheck- u. Wechselunterlagen 10 Jahre
Schriftwechsel 6 Jahre
Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführg. 10 Jahre
Spendenbescheinigungen 10 Jahre
Steuerunterlagen 10 Jahre
Telefonkostennachweise 10 Jahre
Überstundenlisten 10 Jahre
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 10 Jahre
Verkaufsbücher 10 Jahre
Vermögensverzeichnis 10 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) 10 Jahre
Versand- und Frachtunterlagen 10 Jahre
Versicherungspolicen 10 Jahre
Verträge 10 Jahre
Wareneingang- u. Zahlungsausgangsbücher 10 Jahre
Wechsel 10 Jahre
Zahlungsanweisungen 10 Jahre
Zollbelege 10 Jahre
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder
Umstellung des Wirtschaftsjahres) 10 Jahre
Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann noch nicht zulässig,
wenn die Frist für die Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen ist
(vgl. §§ 169, 170 AO ). Altholzkategorie AII:
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes
Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Beispiel:
1. Paletten aus Werkstoffen
2. Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem
Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
3. Transportkisten aus Holzwerkstoffen
4. Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schalhölzer, behandeltem Vollholz
(ohne schädliche Verunreinigungen)
5. Bauspanplatten
6. Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche
Verunreinigungen)
7. Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche
Verunreinigungen)
8. Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
usw. (ohne schädliche Verunreinigungen)
9. Möbel, ohne halogenorganische Verbindungen in der BeschichtungAltholzkategorie
AIV:
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz
Beispiel:
. 1. Bahnschwellen, Leitungsmasten
. 2. Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau,
..... imprägnierte Gartenmöbel
. 3. Sortimente aus der Landwirtschaft
. 4. Konstruktionshölzer für ragende Teile
. 5. Holzfachwerk und Dachsparren
. 6. Fenster, Fensterstöcke und Außentüren
. 7. Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
. 8. Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
. 9. Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden,
Kühltürme)
10. Munitionskisten
11. Kabeltrommeln aus Vollholz, Herstellung vor 1989
12. Altholz aus dem Wasserbau
13. Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons
14. Altholz von Schadensfällen (z.B. Brennholz)15. Feinfraktion aus der
Aufbereitung
.....von Altholz zu Holzwerkstoffen
16. sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht
.... den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann,
---- ausgenommen PCB-Altholz